Unsere Aufwendungen verrechnen wir auf Stundenbasis.
Im Rahmen des Erstgespräches werden wir mit Ihnen eine entsprechende Honorarvereinbarung treffen.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so raten wir Ihnen dazu, noch vor dem ersten Gespräch mit uns mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen und Ihren Fall dort anzumelden. Dadurch erlangen Sie zeitnah Klarheit darüber, ob und welche Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag
jeweils zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr.
Fischer Rechtsanwälte AG
Bahnhofstrasse 100
8001 Zürich
+41 44 515 56 56
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